Welche Immobilienbewertung ist für dich die richtige?
Nicht jede Situation erfordert ein umfangreiches Verkehrswertgutachten. Für eine private Entscheidung oder eine einvernehmliche Vermögensaufteilung reicht häufig eine kompakte Kurzbewertung. Geht es dagegen um das Finanzamt, eine strittige Erbschaft, eine gerichtliche Auseinandersetzung oder komplexe Rechte und Belastungen, ist regelmäßig ein ausführliches Verkehrswertgutachten die bessere Wahl. Wir klären im unverbindlichen Erstgespräch, welche Leistung zu deinem Anlass passt. Du sollst weder für unnötigen Umfang zahlen noch später feststellen, dass deine Bewertung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht.
Kurzbewertung – kompakt, fundiert und kosteneffizient
Die Kurzbewertung liefert dir eine fachlich nachvollziehbare Einschätzung des aktuellen Marktwerts. Sie eignet sich vor allem dann, wenn du eine sichere Entscheidungs- oder Verhandlungsgrundlage für private und außergerichtliche Zwecke benötigst.
Typische Anlässe:
- einvernehmliche Regelung bei Scheidung oder Trennung
- faire Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft
- Auszahlung eines Miterben oder Miteigentümers bei grundsätzlicher Einigkeit
- private Vermögensübersicht
- Kauf- oder Verkaufsentscheidung
- Plausibilitätsprüfung eines Angebotspreises
Leistungsumfang bei einem Standardobjekt:
- persönliches Vorgespräch zum Bewertungsanlass
- Sichtung der bereitgestellten Objektunterlagen
- Besichtigung und Aufnahme der Immobilie vor Ort
- Berücksichtigung von Lage, Zustand, Ausstattung und Modernisierungen
- Bewertung mit einem für das Objekt geeigneten anerkannten Verfahren
- kompakte schriftliche Dokumentation mit Bewertungsstichtag und Wertaussage
- persönliche Erläuterung des Ergebnisses
Wichtig: Eine Kurzbewertung ist bewusst weniger umfangreich. Sie ist grundsätzlich nicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und nicht für streitige gerichtliche Verfahren vorgesehen.
Verkehrswertgutachten – ausführlich und für anspruchsvolle Bewertungsanlässe
Das Verkehrswertgutachten ist die ausführliche Form der Immobilienbewertung. Der Verkehrswert – auch Marktwert genannt – wird zu einem festgelegten Stichtag nach § 194 Baugesetzbuch und auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.
Das Gutachten dokumentiert die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Lage, den Zustand und die wertbeeinflussenden Besonderheiten der Immobilie. Berechnung, Datengrundlagen und Ergebnis werden nachvollziehbar hergeleitet und plausibilisiert.
Typische Anlässe:
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt
- Erbschaft oder Schenkung
- strittige Erbauseinandersetzung
- Scheidung, Zugewinnausgleich oder Auszahlung eines Ehepartners
- gerichtliche oder anwaltliche Auseinandersetzung
- Betreuung, Vormundschaft oder Nachlassangelegenheit
- Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurechten oder anderen Belastungen
- Bewertung zu einem zurückliegenden Stichtag
- fundierte Vermögens- oder Unternehmensentscheidung
Leistungsumfang bei einem Standardobjekt:
- ausführliche Auftrags- und Stichtagsklärung
- Sichtung und fachliche Prüfung der relevanten Objektunterlagen
- persönliche Ortsbesichtigung und Fotodokumentation
- Beschreibung von Grundstück, Gebäude, Nutzung, Lage und Zustand
- Berücksichtigung wertrelevanter Rechte, Belastungen und besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale
- Anwendung des geeigneten Vergleichswert-, Sachwert- und/oder Ertragswertverfahrens
- Nutzung regionaler Marktdaten und Daten des zuständigen Gutachterausschusses
- nachvollziehbare Ableitung und Plausibilisierung des Verkehrswerts
- ausführliches schriftliches Gutachten
- persönliche Besprechung des Ergebnisses
Der konkrete Preis richtet sich nach Objektart, Größe, Bewertungsstichtag, Unterlagenlage und vorhandenen Rechten oder Belastungen. Vor der Beauftragung erhältst du ein transparentes Festpreisangebot.