Häufige Fragen zum Verkauf einer geerbten Immobilie
Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?
Ja, solange die Erben ihre Rechte nachweisen und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Brauche ich einen Erbschein?
Nicht immer. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag kann zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt genügen. Ein privatschriftliches Testament allein reicht dafür regelmäßig nicht. Das Grundbuchamt kann einen Erbschein verlangen; die erforderlichen Unterlagen klärt das Notariat. Grundlage: § 35 GBO.
Muss ich eine Immobilie renovieren?
Nein, ein Verkauf im bestehenden Zustand ist möglich. Ob Renovierungen sinnvoll sind, hängt von Kosten und Gewinn ab.
Kann eine Erbengemeinschaft verkaufen?
Ja, alle Miterben müssen mitwirken. Eine gemeinsame Bewertung kann helfen.
Wie viel ist mein Haus wert?
Der Wert hängt von Lage, Größe, Baujahr, Zustand und Nachfrage ab. Eine persönliche Bewertung hilft, einen passenden Preis zu finden.
Wann ist der Verkauf steuerfrei?
Bei einer Immobilie im Privatvermögen kann ein Verkauf nach Ablauf der Zehnjahresfrist von der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn ausgenommen sein. Für die Frist zählt beim unentgeltlichen Erbe grundsätzlich die Anschaffung des Rechtsvorgängers. Auch die gesetzlich geregelte Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kann eine Ausnahme begründen. Erbschaftsteuer und Einkommensteuer sind getrennt zu prüfen; Deine Steuerberatung bewertet den Einzelfall.
Kann ich verkaufen, auch wenn ich nicht in Hamburg wohne?
Ja, wir übernehmen die Vermarktung vor Ort. Für Notarangelegenheiten gelten besondere Formvorschriften.