Häufige Fragen zur Scheidungsimmobilie
Muss das gemeinsame Haus bei einer Scheidung verkauft werden?
Nein. Ein gemeinsames Haus kann verkauft, von einem Partner übernommen oder zunächst gemeinsam behalten werden. Die passende Lösung hängt von Eigentum, Finanzierung und Einigung ab.
Wer bekommt das Haus nach der Scheidung?
Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich grundsätzlich aus dem Grundbuch. Eine Scheidung verändert diese nicht automatisch. Daneben können familienrechtliche Ausgleichsansprüche bestehen.
Kann ich meine Scheidungsimmobilie ohne Zustimmung meines Partners verkaufen?
Gehört die gesamte Immobilie beiden Partnern, müssen grundsätzlich beide Partner dem Verkauf zustimmen. Bei Alleineigentum können besondere gesetzliche Anforderungen bestehen.
Wie wird der Wert eines Hauses bei einer Scheidung berechnet?
Der Verkehrswert wird unter anderem durch Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und aktuelle Marktbedingungen bestimmt. Eine professionelle Immobilienbewertung liefert eine klare Basis für Entscheidungen.
Was passiert mit dem gemeinsamen Hauskredit bei Scheidung?
Eine Scheidung beendet einen gemeinsam abgeschlossenen Darlehensvertrag nicht automatisch. Die Verantwortung gegenüber der Bank bleibt bestehen, bis ein entsprechendes Abkommen mit der Bank getroffen oder das Darlehen abgelöst wird.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie?
Die Aufteilung der Maklerprovision richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den abgeschlossenen Maklerverträgen. Kruse & Co. erklärt die Konditionen vor der Beauftragung klar und offen.